Eingabe durch: | Oliver -Olzo- Seyfert |
Datum des Kalauers: | 21.02.2005 16:25 |
Eingabe am: | 21.02.2005 16:35 |
bezahlt am: | 28.02.2005 09:10 |
Autor des Kalauers: | Markus Ast |
Kalauer im Wortlaut: > Kurz vor Schluss ist noch ein Smart über meinen re. Fuß gefahren. Was zum Henker machst du da? Wolltest du noch eine extra-Belastung in dein Training einbringen? |
eingelegt | von | Begründung | |
21.02.2005 23:08 | Markus Ast | Sehr geehrte Kalauerwiderspruchsbehörde, zunächst möchte ich gerne die Besetzung des Widerspruchsgremiums erfahren, dann den genauen Grund, warum dieses Posting (Mess.-ID:1n9suifdbmore.1maio6foqvrog$.dlg@40tude.net) in Lesart des Kalauerforderers einen strafbewehrten Kalauer darstellt. In jedem Fall (Hilfsweise bei personeller Übereinstimmung des Kalauergremiums und des Kalauerforderers) wird sofortige Aussetzung der Kalauerforderung beantragt. Die des Kalauerns verdächtige Aussage ist zugegebenermaßen ironischer Natur, sie stellt aber gerade keinen Kalauer (einfacher, nicht sehr intelligenter Witz) dar. Vielmehr ist der OP des Kalauerns verdächtig, meint er doch ein Smart könne ihm über den Fuß fahren, ohne dass dies irgendeine Verletzung des Fußes nach sich zieht. Ein schlechter Witz, also ein Kalauer. Vor dem Hintergrund dieser leichtferigen, unwahren oder gekalauerten Behauptung können alle sich darauf beziehenden Messages nicht gekalauert sein, da sie sich ihrer Art nach nur auf den Inhalt des Ausgangspostings beziehen können. Bestenfalls läge also eine Form der Kalauerkette (möglicherweise hier in 'verdeckter' Form) vor, aus der heraus kein mittleres oder abschließendes Posting ein strafbewehrter Kalauer sein kann, ohne dass das eröffnende Posting nicht gleichartig eingestuft würde. Hielte also der Kalauerforderer an seiner Sichtweise fest, behandelt er den Poster mithin widerrechtlich in Verkennung der Kalauerkette oder fordert verkennenderweise Strafbewehr unter widerrechtlicher Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Die Kalauerforderung gegen Markus Ast ist in jedem Fall unbegründet, diesem Widerspruch ist also statt zu geben und die Forderung unverzüglich einzustellen. Der Widerspruchsführer macht keine weiteren Rechte geltend. Von Schadenersatzansprüchen wird abgesehen. Anbei: die Rechtsbehelfsbelehrung ist inhaltlich widersprüchlich und nicht geeignet, eine rechtsgestaltende Frist in Gang zu setzen. Mit freundlichen Grüßen Markus Ast | |
23.02.2005 08:41 | Oliver -Olzo- Seyffert | Er windet sich! ;) Das erstmal zur Kasse gebeten worden? Ein Kalauer ist ein (nicht sehr geistreicher) [Wort]witz. Die Belastung von 700-800kg auf einem Fuss als Trainingsbelastung umzuwitzeln, ist die reinste, klassischte Form des Kalauers. Zahlen! |